Bundes-Vereinszuschussprogramm

Jetzt teilen auf:

Das Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 sieht vor, dass die dem ÖFB zugeteilten Mittel des Segments Breitensport im Rahmen des sogenannten "Bundes-Vereinszuschuss" zum überwiegenden Teil an die Mitgliedsvereine weiterzugeben werden. Dabei ist - den Abrechnungsrichtlinien folgend - nicht der Letztempfang durch einen lokalen Sportverein, sondern die Verwendung zugunsten lokaler oder regionaler Sportausübung maßgeblich. Dadurch ist es dem ÖFB und seinen neun betroffenen Mitgliedern (ausschließlich Landesverbände, da die Bundesliga nicht unter das Segment " Breitensport" fällt) möglich, die Struktur der Talenteförderung (Akademien, Landesverbandsausbildungszentren) aufrecht zu erhalten. Im Zuge dessen werden Talente aus den Vereinen gezielt ausgebildet (LAZ, AKA) und stehen den Vereinen zudem auch weiterhin für Bewerbsspiele Verfügung.

Der Österreichische Fußball-Bund beschränkt sich allerdings nicht auf die vorgegebene gesetzliche Quote, sondern rechnet sogar insgesamt etwa 68 % seiner Mittel aus dem Segment "Breitensport" im Zuge des Bundes-Vereinszuschusses ab - über € 5.000.000,- kommen jährlich den Vereinen und Spielern selbst zugute. 

Die Mittel aus dem Bundes-Vereinszuschuss wurden - unter Berücksichtigung der Schwerpunkte aus den Förderungen vom Land - seitens des Salzburger Fußballverbandes wie folgt bereitgestellt:

Trainer 13.533,50
Trainingsmaßnahmen 18.944,99
Wettkämpfe €  84.726,68
Sportstätten €  94.597,34
Sportgeräte €  169.787,32
  €   381.589,83

Die Weitergabe des Bundesvereinszuschusses gemäß § 9 BSpFG 2017 an Vereine des Salzburger Fußballverbandes ist in den verbandsinternen Förderungsrichtlinien festgelegt.

News zur Sportförderung